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Programm Saubere Luft 2026 in Polen — Änderungen ab 20. Juli und Wärmepumpenauslegung für die Förderung

26 lipca 2026 | Heizung


Seit dem 20. Juli 2026 gilt im polnischen Programm Saubere Luft (Czyste Powietrze) das erste Änderungspaket nach der Reform vom März 2025. Für Anlagenplaner und Energieauditoren zählt vor allem, dass sich die Einheitssätze für die Wärmedämmung und der Zeitplan bei Vorfinanzierung geändert haben und dass ab 2027 elektrische Heizungen außer Wärmepumpen aus dem Programm fallen. Die Fördersummen für Wärmepumpen selbst sind unverändert geblieben — und genau um sie ranken sich die meisten Missverständnisse.

Stand: 26. Juli 2026. Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus der Mitteilung des NFOŚiGW vom 20. Juli 2026 und von den offiziellen Programmseiten („Wofür und wie viel?“ und „Für wen?“, Aktualisierung vom 20. Juli 2026). Fachportale vereinfachen einen Teil der Schwellen — prüfen Sie vor der Antragstellung die verbindliche Fassung der Programmdokumente.

Was hat sich zum 20. Juli 2026 genau geändert?

Die neuen Regeln gelten für Anträge, die ab dem 20. Juli 2026 gestellt werden. Das Paket umfasst fünf Bereiche.

1. Eigentumsregeln. Grundsätzlich bleibt es bei der Anforderung, die Immobilie seit mindestens drei Jahren zu besitzen, der Katalog der Ausnahmen wurde jedoch erweitert. Der Erwerb durch Ersitzung wird nun wie der Erwerb durch Erbschaft behandelt. Die verkürzte einjährige Besitzdauer gilt für Personen mit mindestens 50 % der Anteile an der Immobilie, die diese durch Kauf (etwa auf dem Zweitmarkt) oder durch Schenkung bzw. Leibrentenvertrag von Eltern, Großeltern oder anderen Vorfahren erworben haben. Auch die Regeln für Einheiten aus Teilung oder Zusammenlegung wurden präzisiert. Die Regel einer Immobilie pro Begünstigtem bleibt bestehen.

2. Sätze für die Wärmedämmung um 10 % höher. Die Erhöhung betrifft die Dämmung von Wänden und anderen Bauteilen sowie den Austausch von Fenstern, Außentüren und Garagentoren.

Art der ArbeitenGrundstufe
(bis 40 %)
Erhöhte Stufe
(bis 70 %)
Höchste Stufe
(bis 100 %)
Dämmung von Decken/Dachböden88 PLN/m²154 PLN/m²220 PLN/m²
Bodendämmung66 PLN/m²116 PLN/m²165 PLN/m²
Wanddämmung110 PLN/m²193 PLN/m²275 PLN/m²
Fenster528 PLN/m²924 PLN/m²1 320 PLN/m²
Türen1 100 PLN/m²1 925 PLN/m²2 750 PLN/m²
Garagentore660 PLN/m²1 155 PLN/m²1 650 PLN/m²

Begleitarbeiten beim Fenstereinbau werden mit 53 / 92 / 132 PLN je m² abgerechnet, wobei dieser Betrag im Limit für Fenster enthalten ist und nicht hinzukommt.

3. Vorfinanzierung — 180 statt 120 Tage. Begünstigte mit Vorschuss haben nun 180 Tage für den Abschluss der davon erfassten Arbeiten und weitere 30 Tage für den Zahlungsantrag zur Abrechnung des Vorschusses.

4. Einfachere Unterlagen. Die Bestätigung der dauerhaften Trennung der alten Wärmequelle sowie der Anpassung der Schornsteinzüge darf nun nicht nur ein Schornsteinfegermeister ausstellen, sondern auch eine Person mit entsprechender Bauqualifikation. Antragsteller, die von einem Operator betreut werden, können Entwürfe ihrer Anträge zudem selbst im Antragsgenerator vorbereiten.

5. ZUM-Liste und Ende der Förderung für Elektroheizungen. Präzisiert wurde, dass ein vor der Schlussrechnung von der ZUM-Liste gestrichenes oder ausgesetztes Gerät förderfähig bleibt, sofern es am Tag der Vorschussrechnung auf der Liste stand. Wichtiger für die Planung ist jedoch die Ankündigung: ab 2027 fördert das Programm keine elektrischen Heizungen außer Wärmepumpen — Heizmatten, Elektrokessel und Elektroheizkörper fallen weg.

Die Grundlagen der Reform vom 31. März 2025 bleiben unverändert: verpflichtendes Energieaudit und Energieausweis, Operatorensystem, Grenzen der förderfähigen Kosten, der Grundsatz „ein Begünstigter – ein Gebäude“, keine Förderung für Gaskessel sowie die bisherigen Förderstufen und Einkommenskriterien.

Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung wirklich?

Hier werden die Schwellen am häufigsten verwechselt. Die Förderstufe selbst ergibt sich allein aus dem Einkommen — die Energieintensität des Gebäudes ändert daran nichts. Der Nutzenergiebedarf wirkt als zusätzliche Bedingung: Er entscheidet über den zulässigen Maßnahmenumfang und darüber, ob die höchste Stufe überhaupt infrage kommt. Die Höchstsumme ergibt sich damit aus drei Dingen zugleich — der Förderstufe, der Art der Wärmepumpe und dem Bedarfskennwert des Gebäudes. Die folgende Tabelle zeigt die Varianten für die energieintensivsten Gebäude, also über 140 kWh/(m²·Jahr), mit einer Wärmepumpe erhöhter Energieeffizienzklasse.

Variante (Gebäude über 140 kWh/(m²·Jahr))GrundstufeErhöhte StufeHöchste Stufe
Erdwärmepumpe + Wärmedämmung68 040 PLN119 070 PLN170 100 PLN
Luft-Wasser-Wärmepumpe + Wärmedämmung56 120 PLN98 210 PLN140 300 PLN

Zwei Dinge sind aus dieser Tabelle festzuhalten, weil die Fachpresse sie regelmäßig verdreht:

  • 170 100 PLN ist die Erdwärme-Variante auf der höchsten Stufe, kein universeller Betrag „für eine Wärmepumpe“. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt die höchste Stufe bei 140 300 PLN, und 98 210 PLN entsprechen der erhöhten Stufe.
  • Die höchste Stufe setzt zusätzlich zum Einkommenskriterium ein Gebäude mit einem Bedarf über 140 kWh/(m²·Jahr) voraus. Bei Gebäuden unter 80 sowie im Bereich 80–140 kWh/(m²·Jahr) ist die höchste Stufe als „nicht zutreffend“ gekennzeichnet — selbst bei niedrigsten Einkommen bleiben nur die Grundstufe und die erhöhte Stufe mit entsprechend niedrigeren Beträgen.

Die Einheitsbeträge für das Gerät selbst betragen bei der Erdwärmepumpe 18 000 / 31 500 / 45 000 PLN (zuzüglich 8 000 / 14 000 / 20 000 PLN für die Erdwärmequelle) und bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe 14 080 / 24 640 / 35 200 PLN. Der Rest der Höchstsumme entfällt auf Heizungs- und Warmwasseranlage, Dokumentation und Dämmarbeiten.

Die Einkommensschwellen der Stufen sind unverändert: Grundstufe bis 135 000 PLN Jahreseinkommen, erhöhte Stufe bei einem Monatseinkommen bis 2 250 PLN je Person im Mehrpersonenhaushalt (3 150 PLN im Einpersonenhaushalt), höchste Stufe bis 1 300 PLN je Person (1 800 PLN im Einpersonenhaushalt) oder bei festgestelltem Anspruch auf die genannten Sozialleistungen.

Wie wirken sich die Förderstufen auf die Wärmepumpenauslegung aus?

Entgegen der Intuition — gar nicht. Das Programm kennt keine Leistungsschwelle, ab der die Förderung steigt. Der Betrag hängt von der Förderstufe, der Pumpenart, der Energieeffizienzklasse und davon ab, ob das Gerät am Rechnungsdatum auf der ZUM-Liste steht. Die Auslegung ist damit eine rein ingenieurtechnische Aufgabe, und es gibt keinen Grund, sie der Förderung zuliebe zu strecken.

Das hat eine praktische Folge, die man dem Bauherrn offen sagen sollte: eine Überdimensionierung erhöht die Förderung nicht, sie verschlechtert nur die Anlage. Eine zu große Wärmepumpe taktet im Teillastbetrieb, senkt die Jahresarbeitszahl und verkürzt die Lebensdauer des Verdichters. Eine zu kleine heizt mit dem Elektroheizstab nach, was bei den aktuellen Strompreisen die Ersparnis aus der Förderung schnell aufzehrt.

Die Leistung ergibt sich aus der Norm-Heizlast nach EN 12831, nicht aus der Wohnfläche und schon gar nicht aus der Leistung des alten Kessels, der in der Regel deutlich überdimensioniert war. Die Methodik haben wir im Artikel über die Berechnung der Gebäudewärmeverluste Schritt für Schritt beschrieben, einzelne Bauteile prüfen Sie im U-Wert-Rechner.

Auch die Reihenfolge zählt. Umfasst das Vorhaben eine Wärmedämmung, so ist die Pumpe für das Gebäude nach der Dämmung auszulegen, nicht davor. Bei einem Gebäude, das den Bereich über 140 kWh/(m²·Jahr) verlässt, kann der Unterschied mehrere Kilowatt betragen — eine ganze Geräteklasse und ein fünfstelliger Betrag.

Müssen die Wärmeverluste vor der Antragstellung neu berechnet werden?

Ja — und zwar in zwei verschiedenen Formen, die man nicht verwechseln sollte.

Ein Energieaudit samt zusammenfassendem Dokument und ein Energieausweis sind im Programm verpflichtend. Das Audit liefert den Nutzenergiebedarf für Heizung in kWh/(m²·Jahr), und diese Kennzahl entscheidet darüber, welcher Maßnahmenumfang überhaupt zulässig ist und ob das Gebäude die höchste Stufe erreicht.

Kennwert vor der MaßnahmeAnforderung nach AbschlussZulässiger Umfang
unter 80 kWh/(m²·Jahr)unter 80 kWh/(m²·Jahr)nur Wärmequelle
80–140 kWh/(m²·Jahr)bei bloßem Austausch der Wärmequelle — keine Erhöhung; mit Wärmedämmung — höchstens 80 kWh/(m²·Jahr) und eine Senkung um mindestens 40 %Wärmequelle oder Wärmedämmung, oder beides
über 140 kWh/(m²·Jahr)höchstens 140 kWh/(m²·Jahr) und eine Senkung um mindestens 40 %Wärmedämmung oder Wärmedämmung mit Wärmequelle

Die Norm-Heizlast in kW ist eine völlig andere Zahl — berechnet für die Norm-Außentemperatur der Klimazone, und sie ist maßgeblich für die Auslegung von Pumpe und Heizkörpern. Das Audit ersetzt sie nicht. In der Praxis bedeutet das zwei Berechnungssätze für dasselbe Gebäude, worauf man den Bauherrn schon beim Angebot hinweisen sollte.

Heizkörper nach dem Wechsel vom Festbrennstoffkessel zur Wärmepumpe

Das ist der am häufigsten übersehene Teil des Antrags. Heizkörper in Häusern mit Festbrennstoffkessel wurden meist auf Vorlauf/Rücklauf um 75/65 °C ausgelegt. Eine Wärmepumpe arbeitet effizient bei 35–45 °C Vorlauf, und bei dieser geringeren Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raum gibt derselbe Heizkörper deutlich weniger Wärme ab.

Die Folge ist einfach: Entweder müssen einzelne Heizkörper gegen größere getauscht werden, oder die Pumpe muss mit höheren Temperaturen fahren, was die Effizienz senkt und die Rechnungen erhöht. Die Nachrechnung vorhandener Heizkörper auf die neuen Vorlaufparameter erledigen Sie im Heizkörper-Rechner — es genügt, neue Vor- und Rücklauftemperaturen vorzugeben, um zu sehen, welche Heizkörper aus der Bilanz fallen.

Was ändert die Vorfinanzierung über 180 Tage für den Zeitplan?

Vorfinanzierung steht nur auf der erhöhten und der höchsten Stufe zur Verfügung, ausschließlich über einen Operator. Der Vorschuss wird vor Investitionsbeginn ausgezahlt, auf Grundlage einer Auszahlungsanweisung und der Vorschussrechnung des Ausführenden.

Die Verlängerung von 120 auf 180 Tage verändert die Planung spürbar:

  • Bohrungen für die Erdwärmequelle sind nicht mehr der Engpass. Sechs Monate fassen den vollen Zyklus aus Bohrung, Prüfung, Montage und Inbetriebnahme, selbst wenn die Arbeiten in einer ungünstigen Jahreszeit beginnen.
  • Die Wärmedämmung vor dem Einbau der Wärmequelle wird in einem Abrechnungszyklus machbar, was der empfohlenen Reihenfolge entspricht: erst die Verluste senken, dann die Pumpe für das gedämmte Gebäude auslegen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten bleiben weitere 30 Tage für den Zahlungsantrag zur Abrechnung des Vorschusses.
  • Die längere Frist steht auch Personen offen, die ihren Vertrag früher geschlossen haben, im Aufruf seit dem 31. März 2025 — dafür ist eine Vertragsänderung nötig.

Welche Planungsunterlagen sind jetzt erforderlich?

Der Umfang der Unterlagen für die höchste Stufe hat sich am 20. Juli nicht geändert — geändert hat sich, wer einen Teil davon ausstellen darf:

  • ein Energieaudit mit zusammenfassendem Dokument und ein Energieausweis — in jeder Variante verpflichtend,
  • die Bestätigung der dauerhaften Trennung der alten Wärmequelle und der Anpassung der Schornsteinzüge — seit dem 20. Juli durch einen Schornsteinfegermeister oder eine Person mit entsprechender Bauqualifikation,
  • ein Gerät von der ZUM-Liste — die Pumpe muss am Rechnungsdatum auf der Liste stehen, für die höheren Einheitssätze ist eine erhöhte Energieeffizienzklasse erforderlich.

Die vollständige Anlagenliste enthalten die für den Aufruf ab dem 20. Juli 2026 geltenden Programmdokumente — vor der Antragstellung lohnt die Prüfung, denn sie sind die einzige verbindliche Quelle.

Häufige Fragen (FAQ)

Gelten die Änderungen vom 20. Juli 2026 auch für bereits gestellte Anträge?
Die neuen Regeln gelten für Anträge ab dem 20. Juli 2026. Rückwirkend wirkt nur ein Element — die Frist von 180 Tagen für den Abschluss der vom Vorschuss erfassten Arbeiten steht auch Personen mit einem Vertrag aus dem Aufruf seit dem 31. März 2025 offen, nach einer Vertragsänderung.

Welche Wärmepumpenleistung qualifiziert für die höchste Förderung?
Keine bestimmte — das Programm kennt keine Leistungsschwelle. Maßgeblich sind die aus dem Einkommen abgeleitete Förderstufe, der Nutzenergiebedarf des Gebäudes (höchste Stufe nur über 140 kWh/(m²·Jahr)), die Art der Pumpe sowie ihr Eintrag auf der ZUM-Liste und eine erhöhte Energieeffizienzklasse.

Müssen dem Antrag Wärmeverlustberechnungen beiliegen?
Ja, in Form eines Energieaudits mit zusammenfassendem Dokument und eines Energieausweises. Das Audit weist den Nutzenergiebedarf in kWh/(m²·Jahr) aus, die Pumpenleistung ergibt sich dagegen aus der Norm-Heizlast in kW nach EN 12831 — zwei verschiedene Zahlen, und beide sind zu berechnen.

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